Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

GKVler, Montag, 02.02.2015, 23:37 (vor 3364 Tagen) @ derKVProfi

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.

es fehlt immer noch die sachliche Begründung bzw. was genau ist falsch?


Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten.

wirklich? auch zu Fragen, die die gesetzliche Sozialversicherung betreffen?

Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater.

seit wann sind Unternehmensberater zur Rechtsberatung berechtigt? aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Unternehmensberater machen doch gewöhnlich Strategieberatung, Existenzgründungsberatung, Beratung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz etc.

Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten.

das Rechtsanwälte beraten dürften, ist unbestritten - und Steuerberater dürfen selbstverständlich zu den steuerrechtlichen Auswirkungen beraten. Dafür sind sie qualifiziert.

ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.

Rentebenrater sind berechtigt, in Fragen der Sozialversicherung zu beraten

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.

also: Steuerberatung und Rechtsberatung?
in Kooperation mit dazu berechtigten Personen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Rentenberatern???

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?

ich das, was ich bin, wer ich bin....und anonyme User sind doch in einem anonymen Forum die Regel, oder? aber wir wollen doch sachlich bleiben und nicht persönlich werden...

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!

ich habe Sie nur um einen freundlicheren Ton gebeten - zuviel verlangt?


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