Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

GKVler, Freitag, 30.01.2015, 16:45 (vor 3345 Tagen) @ Andrea W.

Vielen Dank für die Antworten.

Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen.

das wäre eine Möglichkeit - wobei du beachten musst, dass dies auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht, die Haftung und wahrscheinlich viele andere Gebiete hat. Daher würde ich dir empfehlen, dich umfassend beraten zu lassen, vom Steuerberater, der Krankenkasse, einem Rechtsanwalt, einem Rentenberater usw.

Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied, denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?

das hängt von deinen Einkommen im Alter ab - es gibt aber auch für Rentner die Beitragsbemessungsgrenze. D. h. dass die Beiträge max. 614,63 € für die Krankenversicherung und 96,94 € für die Pflegeversicherung betragen.

ACHTUNG: das ist die Rechtslage im Jahr 2015, bis du in Rente gehst, kann sich noch einiges ändern...

hier sind weitere Infos Deutsche Rentenversicherungund einer Krankenkasse, der Barmer GEK zu diesem Thema


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