Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 30.01.2015, 20:58 (vor 3373 Tagen) @ Andrea W.


Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen.

NEIN! Alles Unsinn .... Laien machen sich einen Kopp, statt sich qualifiziert beraten zu lassen ... ich dachte Sie wären Geschäftsleute?


Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied,

Das ist schon klar! Freiwillig kommt Ihr da nicht rein!


denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?

Nächster Unfug ... Als Renter werdet Ihr nach heutiger Rechtslage versicherungsfrei und mit allen Einkünften dabei sein.

In die KVdR kommt Ihr eh nicht mehr rein, auch nicht, wenn Ihr über die Pflicht in die GKV kommt. Als Renhter seit Ihr auf der Basis der aktuellen Gesetze zu 100% versicherungsfrei in der GKV, wenn ihr da rein kommt.

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