Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

gwenhywfar @, Freitag, 13.11.2015, 13:47 (vor 3091 Tagen)

Hallo,

leider haben wir uns in eine ziemlich "teure" Situation gebracht, die ursprünglich nicht so geplant war – und aus der ich gerade irgendwie keinen Ausweg finde.

Ich bin aktuell in der GKV freiwillig selbstversichert (zur Zeit kaum Einkommen, da im 9. Monat schwanger). Da seit unserer Hochzeit auch das Gehalt meines Mannes mit in die Berechnung fließt, zahle ich monatlich weit über 300 Euro Krankenversicherung.

Mein Mann ist bereits seit Jahren in der PKV, möchte aber gerne zurück in die GKV. Idee war eigentlich, dass er seine Arbeitszeit auf 80% reduziert und somit (weit) unter die JAEG rutscht und so in der GKV wieder aufgenommen wird. Leider spielt der Arbeitgeber nicht mit.

Im Internet habe ich nun viele widersprüchliche Informationen gefunden, dass man über die Elternzeit in die GKV zurückkehren kann. Nun meine Frage: Wie funktioniert das?

1) In Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung muss doch die PKV selber weiter bezahlt werden, mein Mann bliebe also dort versichert, ich zahle weiterhin meine freiwillige Selbstversicherung, unser Krümel muss nochmal privat versichert werden?

2) Wenn mein Elternzeit nimmt und parallel in seiner Firma in Teilzeit weiter arbeitet (auch wenn ich aktuell befürchte, dass sich auch darauf sein Arbeitgeber nicht einlassen wird), fällt er zwar unter die JAEG, aber da dieser "Zustand" befristet ist, reicht das dann nicht für die Rückkehr in die GKV?

3) Falls doch: Wie lange (von wann bis wann?) müsste mein Mann Elternzeit nehmen? Aktuell ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 19.12.2015, weswegen er eigentlich ab 1. Dezember auf 80% runter gehen wollte. Erst gestern hat er - nach anfänglicher Zusage - erfahren, dass das sehr wahrscheinlich nichts wird.

4) Gibt es eine andere Möglichkeit, wir wir zukünftig nicht (mit der noch dazu kommenden Kinderkrankenversicherung) im Monat über 1000 Euro Krankenkassenbeiträge bezahlen?

5) Habe ich durch meine freiwillige Selbstversicherung Anspruch auf Mutterschaftsgeld (einmalig (?) 210 Euro)? Teilweise wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherung "mit Krankengeld" bestehen muss, oder ist diese Information veraltet?

Alternativ hatte ich schon überlegt – auch wenn ich das aus gesundheitlichen Gründen kaum schaffen werde – wieder versicherungspflichtig arbeiten zu gehen und unseren Krümel dann über mich zu versichern, da mein Mann aber auf jeden Fall mehr verdient als ich, werden wir so oder so für den Kleinen eine private Versicherung abschließen müssen.

Vielen Dank im Voraus!
gwenhywfar


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