Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 16.11.2015, 14:34 (vor 3087 Tagen) @ derKVProfi

Uuups, da waren Sie aber fleißig - 3 Postings innerhalb von 5 Minuten :-)

Und gut erkannt: da hat sich ein "V" zuviel eingeschlichen... Richtig wäre natürlich § 14 SGB I.

Und Kassenmitarbeiter beraten zu Fragen des Sozialversicherungsrechts, nicht aber zu Fragen des Arbeitsrechts, Steuerrecht oder Gesellschaftsrechts - dafür gibt es andere Experten: Steuerberater und Rechtsanwaelte.... wie heißt es so schön: "Schuster, bleib bei deinen Leisten". Bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen (mit Ihren Worten "Aenderung der juristischen Person") gibt es eine Menge Fallstricke, da sollte man sich von Experten, die ihr Handwerk verstehen, beraten lassen.

Darum geht es hier aber nicht - hier ging es um Versicherungspflicht und -Freiheit im Zusammenhang mit Elternzeit und Familienversicherung. Also klassische sozialversicherungsrechtliche Fragen...


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