Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Samstag, 14.11.2015, 11:59 (vor 3090 Tagen) @ gwenhywfar

zunächst mal: Versicherungspflicht tritt ein, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Hier kannst du mehr darüber nachlesen. Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze handelt es sich um eine Jahresgrenze, nicht um eine Monatsgrenze - das bedeutet, dass das Jahresgehalt unter die Grenze fallen muss.

Im Zweifel den Einzelfall mal genau mit der Krankenkasse besprechen - die freuen sich häufig über neue Mitglieder und Versichert und werden helfen.

Es gibt übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigtung - mehr dazu hier

Zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld kannst du hier nachlesen.

Zur Familienversicherung - die Familienversicherung von eurem Krümmel ist ausgeschlossen, wenn
- die Eltern miteinander verheiratet sind
- einer der beiden privat versichert ist
- der privat versicherte Ehegatte ein höheres Arbeitsentgelt hat als der gesetzlich versicherte
- und das Entgelt des privat versicherten Elternteils oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt

alle diese Voraussetzungen müssen gegeben sein.

ich hoffe, damit schon mal geholfen zu haben...


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