Re: ab 01.07.05 +0,9% für alle !!! (Gesetzliche Krankenkassen)

HerrBaron, (vor 7619 Tagen) @ HerrBaron

http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/zahnersatz.htm

Der Bundestag hat am 01.10.2004 der Neuregelung des Zahnersatzes zugestimmt. Im Bundesrat ist diese Regelung nicht zustimmungspflichtig.

Mit der Neuregelung bleibt der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher.

Um an den vereinbarten Absenkungen der Arbeitskosten festzuhalten, bleibt es dabei, dass die Versicherten diese Leistung allein finanzieren. Die bisher angedachte Zahnpauschale wird durch einen prozentualen einkommensabhängigen Beitragssatz ersetzt. Dieser wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2006 vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 % (für die neue Finanzierung des Krankengeldes) zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 % zusammengezogen. Dieser zusätzliche Beitragssatz wird zum 01.07.2005 in Kraft treten.
Im Gegenzug verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen, den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 % zu senken.


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