Re: Höherer Beitrag in der Pflegeversicherung bei Kinderlosen (Sozialpolitik)

Michael Krämer @, Sonntag, 16.01.2005, 18:37 (vor 7052 Tagen) @ Britta G.

wir haben zunächst beim Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragt, da wir erfahren haben, dass Unfruchtbarkeit eine Behinderung ist. Welches Versorgungsamt zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt/Kreisverwaltung.
Gleichzeitig haben wir Klage beim zuständigem Sozialgericht eingereicht, in der Begründung der Klage beziehen wir uns auf Artikel 3 Grundgesetz wonach keiner wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Ob es Erfolg hat wissen wir nicht. Ein Rechtsanwalt ist zu teuer. Welches Sozialgericht für Sie zuständig ist müsste Ihnen ein Gericht in Ihrer Nähe sagen können. Falls es Neuigkeiten gibt, melden wir uns.
Sozialgerichtsbarkeit ist kostenlos. Infos auch im Internet.
Alles Gute
Michael Krämer


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