Re: privat Versicherte muessen den PV-Zuschlag nicht zahlen (Sozialpolitik)

Jack @, Mittwoch, 26.01.2005, 12:02 (vor 7043 Tagen) @ Klaus

Das hilft überhaupt nicht weiter. Denn es ist systemimmanent.

Bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind die Beiträge nicht an das Einkommen gekoppelt (das mit dem Versicherungsrisiko nichts zu tun hat), sondern an das versicherungstechnische Risiko. Drum zahlt eine Einzelperson in der PKV trotz besserer Leistungen ja weniger als ein gutverdienendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Weil die PKV und die GKV nichts miteinander zu tun haben, können auch beide nicht hinsichtlich ihrer Bedingungen verglichen werden. Das sieht man schon daran, dass bei einem Ehepaar beide Partner in die private Pflegeversichung einzahlen müssen, auch wenn nur ein Partner arbeitet. Demgegenüber müßte in der GKV nur der Hauptversicherte den Beitrag zahlen. Es stünde der privaten Pflegeversicherung aber frei, den Beitrag für Personen mit und ohne Kinder gemäß dem unterschiedlichen Versicherungsrisiko unterschiedlich festzusetzen. Wurde wegen des Kontrollaufwandes aber wohl bisher nicht als lohnend angesehen.

Für eine Klage ist das aber unerheblich. Ebenso könnte man gegen die Praxisgebühr oder Medikamentenzuzahlungen der GKV klagen, die privat Versicherte in dieser Form nicht zahlen müssen. Die Systeme sind eben nicht vergleichbar.


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