Re: privat Versicherte muessen den PV-Zuschlag nicht zahlen (Sozialpolitik)

Kaede @, Sonntag, 30.01.2005, 09:44 (vor 7039 Tagen) @ Jack

Diejenigen die hier sagen, dass ein Widerspruch gegen die kommenden Bescheide der Krankenkassen und später die Klagen keinen Erfolg hätten und auf die Entscheidung des BVerfG verweisen, haben diese Entscheidung wohl gar nicht gelesen. Mit dem KiBG hat die Bundesregierung diese Entscheidung nämlich nicht verfassungskonform umgesetzt. Über den Dilettantismus kann man nur den Kopf schütteln. Unabhängig von den hier bereits genannten Argumenten, dass z.b. privat versicherte Kinderlose den Zuschlag nicht zahlen müssen - und jetzt kommt mir keine damit, dass das unterschiedliche Systeme sind, denn wer privat KV versichert ist muss sich nämlich zwangsweise auch Plegeversichern in der PKV! - hat das BVerfG entschieden, dass Eltern ENTLASTET verwerden müssen. Wo aber werden Eltern im Vergleich zur Alten Regelung entlastet? Sie zahlen genausoviel wie vorher auch. Und das ist der Punkt. Es wäre gesetzestechnisch besser gewesen, den Beitragssatz für ALLE um 0,25 Prozentpunkte anzuheben und im Gesetz des Ausnahmetatbestand aufzunehmen, dass Eltern den Zuschlag nicht zahlen. Aber auch damit hätte ich Schwierigkeiten in Anbetracht der Art. 2 und 3 GG. Aber man kann ja als Verfassungsrichter auch nicht alles im Kopf haben *g*


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