Re: Nicht Krankenversichert ! Und jetzt? (Sonstige Themen)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Nach der Gesetzeslage §5 Abs.1 Satz 13a (s.o.) bist Du bei Deiner letzten GKV pflichtversichert. Dies weil du zuletzt GKV versichert warst und aktuell keinen anderen Krankenversicherungsschutz vorweisen kannst.
Diese Versicherung tritt von Gesetzes wegen in Kraft, selbst wenn weder der Kasse noch Dir etwas davon bekannt ist.
Auch schuldest Du bereits die Mitgliedsbeiträge.
Deine Annahme, dass Du nicht versichert bist, trifft also nicht zu.