Re: Nicht Krankenversichert ! Und jetzt? (Sonstige Themen)

Manfred @, (vor 6064 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna, Herr Röhl,
Ich weiß selbst, dass es schwierig ist, Gesetze zu machen, die alle gleichermaßen zufrieden stellen. Ich habe auch Respekt vor der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die von allen Seiten nur Dresche bezieht. Ich finde auch gute Seiten an den gesetzlichen Regelungen und der Versicherungs-pflicht für alle, ob jetzt PKV oder GKV. Aber wer der PKV zuzuordnen ist und den Beitrag nur maximal halbiert bezahlen kann, der sollte eine Bescheinigung vom Sozialamt für seinen Wiederaufnahmantrag in der PKV bekommen und keinen Sozialhilfeantrag und Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen müssen. Für Leute, die sich nicht selbst helfen können, vielleicht auch noch krank sind, ist das sicher eine Lösung. Wenn man wie meine Frau und ich keine Sozialhilfe brauchen, um einen Beitrag für meine PKV unter 300€ bezahlen zu können, dann sollte man uns alte Leute mit solchen Anträgen verschonen. Wenn meine Frau von ihrer Rente von 594,-€ noch 200,-€ monatlich laut SGB XII zu meiner Versicherung dazuzahlen muss und nichts weglegen kann für Zuzahlungen zu ihren Zahnersatz. Dann ist was falsch im Gesetz. Der neu geschaffene Risiko-strukturausgleich kostet dem Staat eine Menge Geld. Aber warum soll ich dafür Sozialhilfe beantragen? Ich möchte meinen Beitrag von meinetwegen 300€ in das Solidarsystem der GKV bezahlen, dort wo es meiner Meinung nach auch hingehört. Ich kann mich zu den glücklichen Menschen bisher rechnen, noch gesund zu sein. Durch die Gesetzeslage, so wie sie ist, hat der Staat an meinen Beiträgen mindestens 10.000€ verloren. (Eigenanteil + Rentenkassenanteil). Nur weniger als 2.000€ hätten sie für meine Gesunderhaltung zurückzahlen müssen. Mit der gesetzlichen Pflicht, zurück in die private KV ist der Staat bereit jährlich mehr als 4.000€ nur für mich in den Risikostrukturausgleich zu zahlen. Ist das nicht ein Thema fürs Bundesverfassungsgericht?


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