Re: Nicht Krankenversichert ! Und jetzt? (Sonstige Themen)
Wer jetzt nicht versichert ist, war es auch schon vor dem 01.01.2009 nicht, denn danach gab es ohne schriftlichen Nachweis einer Anschlußversicherung einen "Versicherungsausstieg" definitiv nicht, egal ob nun in gesetzlicher oder privater Welt ..
Halt, wer natürlich seinem Versicherer glaubhaft nachweisen konnte, daß er ab jener Neujahrsnacht seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder sogar ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen würde, war und ist raus aus der Pflicht zur Versicherung. Zumindestens solange, bis er sich wieder bei dieser meldet oder von einem Dritten nach erfolgter Prüfung auch zwangsweise angemeldet wird, was meist mit erheblichen Strafzahlungen verbunden ist, falls die Anmeldung verspätet erfolgt. Und wer nicht kann, dem hilft wie wir wissen das Jobcenter, so er denn bedürftig ist.
Gibts keine legalen Alternativen zu dieser Versicherungspflicht? Ja, wie oben beschrieben oder zumindestens durch Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages in der GKV für knappe 43€ und in der PKV für durchschnittliche 20% des letzten Zahlbeitrages bei reellen Auslandsaufenthalten. Die gelöschten Verweise auf ausländische Versicherer führen dagegen in die Bredouille, denn in Deutschland gilt die Pflicht nur erfüllt mit Schutz bei einem inländischen! Unternehmen und preiswerte Auslandsreiseversicherungen für Langzeitaufenhalte werden schon ab 24€ monatlich von z.B. der central angeboten, doppelt so teurer dann beim werbeträchtigen adac.
Die Zahl der weiterhin Nichtversicherten ist trotzdessen auf geschätzte 300.000 Personen bundesweit angewachsen, zumal auch der Zustrom von versicherungsunwilligen Mitbürgern aus östlichen EU-Ländern anhält und ab nächstem Jahr sogar noch inflationieren wird, wenn die Beschäftigungsbeschränkungen komplett fallen.
Wer allerdings als ehemals gesetzlich Versicherter bis heute nicht versichert ist, findet insbesondere als Selbständiger mit der hanse-merkur eine weitgehend unbekannte Ventillösung. Denn in Hamburg versichert man unter der Bedingung Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes auch Langzeit-Nichtversicherte. Strafzahlungen werden dabei definitiv nicht erhoben, weil man die Eintreibung den Kollegen vom SGB V überläßt und damit sogar die aktuelle Gesetzeslage nicht bricht. Kostet einen 48jährigen Selbständigen dann 230€ monatlich,für eine gleichaltrige Freiberuflerin wärens 317€.
Fragen? joachimroehl@web.de