Re: Nicht Krankenversichert ! Und jetzt? (Sonstige Themen)
Die Halbierung der PKV-Prämie bei Bedürftigkeit wird letztlich von den übrigen PKV-Versicherten mitfinanziert; Der Staat zahlt also grundsätzlich nicht in den Risikostrukturausgleich der privaten KV ein.
Allerdings: Falls nach Halbierung der Prämie immer noch Bedürftigkeit besteht, springt insoweit der Staat ein.
Aufgrund der Erfahrung, dass vor allem "kostenintensive" Menschen (d.h. Alte und Kranke) von der PKV in die GKV zurückkehren (wenn man sie ließe) hat der Gesetzgeber den Rückweg in die GKV ab dem 55 :Lebensjahr stark eingeschränkt.