Re: Ein Sachurteil von einem Versicherungskaufmann (Sonstige Themen)

Elgin Fischbach @, Sonntag, 11.05.2003, 23:56 (vor 7677 Tagen) @ Mark (Versicherungskaufmann)

Allen BKKs pauschal von vorneherein schlechteren Service zu unterstellen, ist absolut undifferenziert:

Beispielsweise bieten einige BKKs telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr an - und das nicht lediglich mit angelernten TelefonistInnen, sondern mit kompetenten Fachkräften! Ebenso moderierte Web-Foren zu den verschiedensten Fragestellungen, die ebenfalls rund um die Uhr betreut werden. Und per E-Mail, Fax oder manueller Briefpost kann man sich natürlich auch an seine BKK wenden. Wegen der heutzutage im Berufsleben zunehmend geforderten zeitlichen Flexibilität der Beschäftigten, die oftmals mit den Öffnungszeiten der Geschäftsstellen der "Versorgerkassen" unvereinbar ist: Aus meiner Sicht eine sehr gute Sache! Hinzu kommt: Auch Ältere haben heutzutage vielfältige Möglichkeiten, den Umgang mit den neuen Kommunikationstechniken (Internet, E-Mail) in speziellen (auf ihre Altersgruppe ausgerichteten) Kursen zu erlernen - was ihnen nicht nur bezüglich der Kommunikation mit ihrer Krankenkasse zugute kommt, sondern für das "Bestehen" in der heutigen Kommunikations- und Wissensgesellschaft allgemein wichtig ist.

Außerdem bieten einige BKKs etliche freiwillige Satzungsleistungen an, die bei den großen "Versorgerkassen" nicht zu bekommen sind. Beispiele: Ausnahmslose Gleichberechtigung von Schul- und Alternativmedizin (SECURVITA BKK - diese hat bezüglich dieses Sachverhaltes bereits etliche Sozialgerichtsverfahren gegen das Bundesversicherungsamt erfolgreich bestritten), Haushaltshilfe für Singles (z. B. BKK Gothaer, Verkehr und Dienstleistungen - dort bis zu 8 Wochen je Krankheitsfall), Höchstzuschuss bei "ambulanten medizinischen Vorsorgemaßnahmen" für Unterkunft/Verpflegung etc. (13,00 EURO/Tag für Erwachsene, 21,00 EURO/Tag für Kinder).

Müsste "meine" BKK nicht ca. 60 % ihrer Gesamteinnahmen dem Risikostrukturausgleich opfern, über den letztlich primär ein sinnloser überbordeter Verwaltungsapparat der großen "Versorgerkassen" finanziert wird, könnte das von ihr angebotene freiwillige Leistungsspektrum noch viel höher sein (obwohl sie sich heute schon von der großen Mehrheit der übrigen gesetzlichen Krankenkassen im positiven Sinne deutlich unterscheidet).

Was die freie Krankenkassenwahl für Sozialhilfeempfänger anbelangt: Etliche Kommunen (z. B. Hamburg) drängen aus fiskalischen Gründen bereits heftig darauf, dass Sozialhilfeempfänger künftig ausnahmslos als gleichberechtigte Mitglieder der GKV angehören sollen - verbunden mit allen Vor- und Nachteilen (also auch dem Recht auf freie Krankenkassenwahl). Hintergrund: Sozialhilfeempfänger, die nicht GKV-Mitglied sind, erhalten heutzutage oftmals eine höherwertigere Versorgung als GKV-Versicherte (weil sie aus dem seit Jahren "gedeckelten" Finanzbudget der GKV herausfallen und die städtischen Sozialämter somit letztlich die so zu Stande kommenden Mehrkosten zu tragen haben). Und: Die freie Krankenkassenwahl dieses Personenkreises würde - wenn sie von den Betroffenen verantwortungsvoll genutzt wird - wegen der dann insgesamt geringeren Beitragshöhe (indem sich ein Teil der betroffenen SozialhilfeempfängerInnen für eine BKK entscheidet) ebenfalls die städtischen Sozialämter entlasten.

Gruß
Elgin


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