Re: Ein Sachurteil von einem Versicherungskaufmann (Sonstige Themen)

Elgin Fischbach @, Montag, 12.05.2003, 19:39 (vor 7677 Tagen) @ Lui

Zu Absatz 1 und 3:

Ich setze das Solidaritätsprinzip keineswegs außer Kraft. Auch Sie geben ja unumwunden zu, dass BKKs niedrigere Verwaltungskosten haben - diesen Kostenvorteil geben BKKs in Form niedrigerer Beiträge an die Versicherten weiter.
Unabhängige Untersuchungen legen dar, dass Ältere nicht automatisch häufiger und schwerer krank sind als Jüngere; vielmehr kommt es auf den eigenen Beitrag zur Gesundheitserhaltung (Prävention, regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen - um Krankheiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können etc.) an, was allerdings unabhängig vom Alter für jeden Versicherten gilt.
Die Arbeitslosigkeit wirkt sich primär deshalb negativ aus, weil der Staat seit Jahren die Krankenversicherungsbeiträge besonders für Langzeitarbeitslose aus kurzfristigen fiskalischen Gründen "gedeckelt" hat - ohne dass der Leistungsumfang für die Betroffenen entsprechend eingeschränkt worden wäre; hieraus ableitbare notwendige Konsequenz also: Aufhebung der "Beitragsdeckelungen" für Arbeitslose - was letztlich allen Versicherten und ihren Arbeitgebern wegen der damit einhergehenden allgemeinen Beitragssenkungen (Absenkung der Lohnnebenkosten) zugute käme, und damit auch letztlich dem Arbeitsmarkt insgesamt!
Apropos medizinischer Fortschritt: Auch wenn die einzelnen Untersuchungen/Behandlungen hierdurch teurer werden: Es entfallen im Gegenzug unnötige (Mehrfach-)Untersuchungen, die in der Vergangenheit wegen unzureichender medizinischer Erkenntnisse durchgeführt werden mussten. Erst der Berechnungssaldo hieraus lässt ein objektives Bild zu!
Eine in der Presse veröffentlichte Untersuchung der Gmünder Ersatzkasse belegt, dass 20 % aller GKV-Versicherten 80 % der GKV-Gesamtleistungen beanspruchen - was zu einem Großteil auf im Vergleich zu anderen Staaten mangelhafte Prävention und Behandlungskoordinierung zurückzuführen ist (deswegen ja auch nun die Einführung von Desease-Management-Programmen in der GKV).

Zu Absatz 2:
Ist der kompletten Medienlandschaft etwa pauschal nicht mehr zu glauben? Wenn das so wäre, dann bräuchte sich niemand mehr über diesen Weg zu informieren!

Zu Absatz 4:
Wenn ein Unternehmen das Kostenrisiko für Werbemaßnahmen abdecken kann, ohne dass das Leistungsangebot für die Kundschaft darunter leidet: Gut! Aber genau dies ist ja bei den großen "Versorgerkassen" nicht der Fall: Außer mir gibt es bestimmt noch viele andere Versicherte, die nicht primär wegen der Höhe des Beitragssatzes zu einer BKK gewechselt sind, sondern wegen des besseren Leistungsangebotes einiger BKKs. Hieraus folgt: Kein Geld für fragwürdige Werbemaßnahmen ausgeben, dafür verstärkt freiwillige Mehrleistungen anbieten!

Zu Absatz 5:
Die Höhe der von den Einzahler-Kassen zu leistenden Ausgleichszahlungen in den RSA wirken sich letztlich auch auf deren Umfang freiwilliger Satzungsleistungen aus: Je weniger Beitragseinnahmen für die eigenen Versicherten zur Verfügung stehen, desto weniger freiwillige Satzungsleistungen kann eine Krankenkasse anbieten. Also besteht doch ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem RSA und dem Leistungsangebot der Einzahler-Kassen. Um zu diesem Fazit zu kommen, muss ich keine absolute Fachexpertin sein - das ergibt sich aus dem logischen Gesamtzusammenhang!

Gruß
Elgin


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