Re: Ein Sachurteil von einem Versicherungskaufmann (Sonstige Themen)

Lui, Montag, 12.05.2003, 12:45 (vor 7677 Tagen) @ Lui

„Zwischen den Krankenkassen wird jährlich ein Risikostrukturausgleich durchgeführt. Mit dem RSA werden die finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, der Zahl der nach § 10 Versicherten (Familienversicherte) und der Verteilung der Versicherten auf nach Alter und Geschlecht getrennte Versichertengruppen zwischen den Krankenkassen ausgeglichen. Einnahmen- und Ausgabenunterschiede zwischen den Krankenkassen, die nicht auf die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, der Zahl der Versicherten nach § 10 oder die Alters- oder Geschlechtsverteilung der Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 SGB V zurückzuführen sind, sind nicht ausgleichsfähig.“

So steht’s im Gesetz!

Also nochmals: Der RSA hat mit den Ausgaben einer KK nicht das geringste zu tun!!!

Die KK müssen Sie mir nennen, die wegen des RSA zu „nicht wirtschaftlicher (sparsamer) Haushaltsführung“ ermuntert wird. Bin gespannt was diese KK zu Ihren „Vorwürfen“ sagt.


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