Re: Ein Sachurteil von einem Versicherungskaufmann (Sonstige Themen)

Elgin Fischbach @, Montag, 12.05.2003, 17:08 (vor 7677 Tagen) @ Lui

Tatsache ist: Müssten die BKKs nicht durchschnittlich mehr als die Hälfte ihrer gesamten Beitragseinnahmen in den RSA einzahlen, könnten deren Beitragssätze deutlich niedriger ausfallen - obwohl sie schon heute, neben dem oftmals breiteren Leistungsspektrum der BKKs im Bereich freiwilliger Satzungsleistungen, einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Mit Gesetzestexten verhält es sich wie so oft: Papier ist geduldig ...!

Auch in seriöseren (unvoreingenommenen) Medien wird auf den längerfristig nicht zu leugnenden Zusammenhang zwischen Verwaltungsausgaben und Beitragssätzen hingewiesen!

Werbung haben nur solche Unternehmen nötig, die um ihren Umsatz (bzw. ihre Kundschaft) bangen - denn ohne Grund wird kein Unternehmen dieses zusätzliche Kostenrisiko (Erfolg oder Misserfolg einer Werbekampagne) eingehen!

Ich stütze mich bei meinen Meinungsäußerungen (nicht nur in diesem Forumsbeitrag) auf meine früheren Erfahrungen mit mehreren "Grosskassen" (AOK, Techniker Krankenkasse) - verglichen mit meinen BKK-Erfahrungen seit 01.12.1998 (erst SECURVITA BKK, dann - bis heute - BKK Gothaer, Verkehr und Dienstleistungen; der Wechsel von der SECURVITA BKK zur BKK Gothaer VuD erfolgte nicht wegen des günstigeren Beitragssatzes, sondern wegen der für mich besonders relevanten freiwilligen Satzungsleistung einer Haushaltshilfe für Singles für bis zu 8 Wochen je Krankheitsfall - hätte auch die SECURVITA BKK diese Mehrleistung angeboten, wäre ich ihr wegen der nur dort praktizierten ausnahmslosen Gleichrangigkeit von Schul- und Alternativmedizin unabhängig von Beitragssatzerhöhungen treu geblieben).

Gruß
Elgin


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