Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nein, die 12 Monate Vorversicherungszeit als Versicherungspflichtiger müssen es schon sein um in der GKV zu bleiben. Da greift nämlich nicht der §5 Abs. 13 SGB V. -
da ist die PKV wieder zuständig.
Gruss
Czauderna