Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)
Unter §5 Punkt (9) SGB V findet sich die Rechtsquelle und die besagt unter anderem, daß bis zu einem Jahr die vorherige PKV zu alten Konditionen wieder aufnehmen muß. Der Basistarif ist hier nicht das Ziel, denn der ist gedacht für Betrüger vor allem nach §19 VVG , hartnäckige Beitragsschuldner und hochriskante Risiken ohne anderweitigen Versicherungsschutz.
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