Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
weil das im Gesetz so vorgesehen ist - wenn es nämlich anders wäre, dann wäre der Wechsel von der PKV in die GKV ziemlich einfach - einen Monat versicherungspflichtig und dann weiterhin GKV-versichert - das geht eben nicht.
Wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, muss der Betreffende wieder zurück in die PKV und dort ggf. in den Basis-Tarif.
Gruss
Czauderna