Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5040 Tagen) @ x-perte

Hallo,
einigen wir uns darauf, dass ich mich nächste Woche nochmals
innerhalb unseres Hauses und mit dem VDEK. kurzschließe und da mal Ihren Beitrag besprechen werde - ich lerne wie gesagt, gerne dazu, auch nach 43 Jahren Tätigkeit bei einer Krankenkasse.

Ach ja, was ich noch erwähnen wollte - der Fragesteller hat nicht seine PKV-Versicherung wegen der Beschäftigungsaufnahme aufgegeben,
wenn ich es richtig gelesen habe, war er vom 01.10. - 4.10.
nicht krankenversichert - und genau dieser Sachverhalt könnte in diesem Einzelfall tatsächlich dazu führen, dass doch § 13 zum Zuge kommt - denn er war nicht unmittelbar vor Eintritt der Versicherungspflicht in der PKV versichert und deshalb gilt seine letzte Kassenart und das war dann tatsächlich die GKV.
Das alles ändert aber nichts an unserer Diskussion.
Gruss
Czauderna


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