Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, (vor 5042 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Antwort verwirrt mich schon ein wenig. Warum sollte §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V nicht greifen?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion