Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 22.02.2015, 13:18 (vor 3348 Tagen) @ Ilönchen


Wie gestaltet sich denn der Fall, wenn ich mich an seiner Stelle selbständig mache und das Gewerbe übernehme und er dann bei mir als "normaler" Angestellter mit SV Pflicht beschäftigt ist und quasi seiner Tätigkeit wie bisher selbständig dann eben im Angestelltenverhältnis nachgeht.

Ich führe dann die SV Beiträge normal ab und alles andere was man so zahlt als Selbständiger.

Würde die GKV das so akzeptieren? Oder ist das unter Ehepartnern oder Familienangehörigen ausgeschlossen? Ich habe nichts dazu gefunden...
Ich will ja nichts verbotenes tun ;-)

grundsätzlich ist es möglich und auch ganz und gar nicht verboten ;-)

ob es funktioniert, kommt auf die genaue Ausgestaltung an - wenn nur das Gewerbe umgeschrieben wird und sich sonst nichts ändert, wird dein Mann wohl nicht versicherungspflichtig werden (Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV).

Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der GKV ist, dass dein Ehemann quasi ein ganz normaler Arbeitnehmer wird - dass er also weisungsgebunden ist, dass er einen Urlaubsanspruch und Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, dass Lohnsteuerpflicht besteht und dass er ein Unternehmensrisiko trägt.

z. B. hier und hier findest du Infos zu diesem Thema.


Und noch eine Frage, wie ist das dann im Falle einer Trennung/Scheidung z.B. oder wenn er sein Gewerbe irgendwann lieber wieder selbst betreiben will?

Auch hier gilt: es kommt auf die genaue Ausgestaltung an und natürlich auch darauf, ob ihr in der Zugewinngemeinschaft lebt (Standart), in Gütergemeinschaft oder Gütertrennung oder ob ihr vielleicht einen Ehevertrag habt.

Voraussetzung dafür, dass dein Mann versicherungspflichtig wird, ist, dass du rechtlich Eigentümerin des Unternehmens wirst - mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Im Fall einer Trennung kann das dazu führen, dass du deinen Mann als Arbeitnehmer entlassen kannst und vielleicht deinen neuen Lebenspartner im Gegenzug einstellst (alles schon passiert :-| ), was nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung beiträgt.

Deshalb:
ich würde euch empfehlen, euch genau beraten zu lassen - von Steuerberater und Rechtsanwälten. Sprecht auch mit der Krankenkasse und ggf. mit einem Rentenberater
(=Spezialisten für Fragen der Sozialversicherung). Lasst euch von verschiedenen Experten beraten und fragt nach den Auswirkungen auf Haftung, Steuer, Sozialversicherung, danach was passiert, wenn einer von euch krank wird oder stirbt, was bei einer Trennung/Scheidung passiert. Ggf. kann auch ein Wechsel der Rechtsform Sinn machen (z. B. zu einer UG/GmbH).

aber wie schon gesagt: überstürzt nichts, lasst euch beraten, informiert euch.


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