Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja, das geht schon - auch ich rate natürlich zu einer intensiven vorherigen Beratung, auch was z.B. die steuerlichen Folgen angeht.
Ehegattenbeschäftigung geht grundsätzlich - ob die Voraussetzungen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dann wirklich erfüllt sind, prüft die Rentenversicherung - die Knackpunkte wurden ja schon genannt, z.B. auch, dass die Beschäftigung auch anstelle einer fremden Arbeitskraft erfolgen muss - wie gesagt, beraten lassen.
Gruss
Czauderna