Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 23.02.2015, 13:32 (vor 3344 Tagen) @ Ilönchen

Wozu kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht ....

Man kann sich von vielen menschen beraten lassen ... es gibt auch Versicherungsberater.

Letztendlich geht es um eine Lösung, und die ist small and simple ... denn wenn die nicht gehen würde, würdest Du auch nicht die Selbstständigkeit Deines Mannes übernehmen können.

Das, was Du hier darstellst, ist komplex, schreiht geradezu nach Nichtigkeit und Umgehungstatbestand und hat erhebliche Risiken!

Es gibt jemanden, der s etwas kann und täglich für viele menschen gestaltet.

Und bevor GKVler den mahnenden Finger hebt ... ich weiß was ich darf und kann ... das ist alles geklärt. Und wenn es außerhalb des 34e GewO/59.4 VVG liegt, und die Zulässigkeit nach RDG überschreitet, dann sitzt neben mir ein .... so!

Und wenn wir das Thema Rentenberatung im Sinne eines Rentenberaters betreten würden, dann machen wir was?

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