Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Montag, 16.07.2018, 20:09 (vor 2109 Tagen) @ derKVProfi

Falsch - die Person ist in der PKV und damit ist es ein Job für einen Versicherungsberater!

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Bei diesem Thema (Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV) geht es um die Übertragung von Eigentum und/oder Besitz und/oder Rechten, um einen Arbeitsvertrag und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Versicherungspflicht.

und ja: professionelle, kompetente und ggf. kostenpflichtige Beratung kann dabei sinnvoll sein - aber bitte doch von jemandem, der das kann und darf. Also nicht von einem Versicherungsverkäufer (ob nun Versicherungs-makler, -berater oder -vermittler auf der Visitenkarte steht, ist dabei nicht relevant).

Ansonsten - Ihre Sichtweise ganz konsequent zu Ende gedacht, dürfte kein Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder -makler) einen GKV Versicherten zur Fragestellung GKV oder PKV oder GKV und Zusatz beraten, sondern nur ....

ausnahmsweise gut und richtig erkannt!

Und übrigens: es gibt sogar ein BSG-Urteil, wonach selbst Steuerberater nicht zur Beratung bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung (Statusfeststellungsverfahren) berechtigt sind....da hat das BSG die Berechtigungen konsequent zu Ende gedacht :-)


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