Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)
ja, ja ... ich sagte ich ja - das Briefpapier macht den Unterschied.
vielleicht sollten Sie es mal in bunt probieren - ein Tipp: im Zweifelsfall geht es immer nach den tatsächlichen Verhältnissen.
Versicherungsvermittler - da bin ich ja bei Dir!
???
Meine Meinung ist valide und begründet ... ihre ist anonymes Geschwätz ....
in dem Fall wohl nicht - und meine Meinung ist im Gegensatz zu Ihren mit Quellen belegt. Aber wenn die sachlichen Argumente ausgehen, muss man zu anderen greifen, nicht wahr?
Gruß
GKVler