Wechsel PKV in GKV bei befristeter Teilzeit (Private Krankenversicherungen)
Wieso hängt das vom Arbeitgeber ab?
Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt.
Das ist in einem Gesetz geregelt und der Arbeitgeber muss entsprechend handeln.
Infos habe ich hier gefunden:
https://www.tk.de/resource/blob/2038142/
67eb1d3a377f6df37703c5a0e3b93bf4/rundschreiben-jae-data.pdf
Ich bin mir nur bei meinen zwei Fragen unsicher. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich leider keine Auskunft.