Wechsel PKV in GKV bei befristeter Teilzeit (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Mittwoch, 19.02.2020, 12:41 (vor 1521 Tagen) @ Squirrel

Hallo,
es ist aber so - natürlich muss sich der Arbeitgeber an geltendes Recht halten, aber er ist der Entscheider (erst mal), weil er auch die genauen Verhältnisse (Zahlen und Fakten) kennt und auch die entsprechenden Meldungen an die Krankenkasse absetzen muss.
Der Arbeitnehmer kann zwar eine Meinung haben und auch ggf. Widerspruch einlegen, wenn er eine andere Meinung hat als der Arbeitgeber, aber das ist dann schon ein nächster Schritt. Auch die Krankenkasse, wenn du sie jetzt kontaktierst wird die nicht verbindlich sagen können, ob du wirklich krankenversicherungspflichtig wirst, auch sie kann dir nur sagen, dass die Krankenversicherungspflicht eintritt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ob das bei dir der Fall ist, das kann erst mal nur der Arbeitgeber beurteilen.
Ich halte übrigens den Wunsch mit 50 wieder in die GKV zu wechseln nicht für ungewöhnlich oder noch schlimmer, wie es in dem anderen beitrag bezeichnet wird.
Die Zahl derer, die in den letzten 10 Jahren mehr oder weniger verzweifelt nach einem Weg suchen, vor dem 55. Lebensjahr wieder in die GKV zu kommen, die nimmt ständig zu, warum wohl ?.
Gruss
Czauderna


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