Re: Kopfpauschalen (Gesetzliche Krankenkassen)
"Vor nicht allzu langer Zeit wurde bei den Kopfpauschalen nach meinem Wissen das Wohnortprinzip"" eingeführt - was hieße. dass die Kopfpauschale für den einzelnen Versicherten an diejenige KV zu fließen hat. in deren Einzugsbereich der Versicherte seinen Wohnsitz hat.
Gruß
Elgin"""