Re: Kopfpauschalen (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 13.01.2004, 12:01 (vor 7409 Tagen) @ sora

"Vor nicht allzu langer Zeit wurde bei den Kopfpauschalen nach meinem Wissen das Wohnortprinzip"" eingeführt - was hieße. dass die Kopfpauschale für den einzelnen Versicherten an diejenige KV zu fließen hat. in deren Einzugsbereich der Versicherte seinen Wohnsitz hat.

Gruß
Elgin"""


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