Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)
Wenn derChefarzt keine KV-Zulassung für die ambulante Behandlung hat, kann die GKV nicht in Vorleistung gehen und die ARAG nicht den Rest übernehmen.
Wenn derChefarzt keine KV-Zulassung für die ambulante Behandlung hat, kann die GKV nicht in Vorleistung gehen und die ARAG nicht den Rest übernehmen.
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