Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

Samson, Donnerstag, 24.08.2017, 19:53 (vor 2430 Tagen) @ fragender

Wenn derChefarzt keine KV-Zulassung für die ambulante Behandlung hat, kann die GKV nicht in Vorleistung gehen und die ARAG nicht den Rest übernehmen.


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