Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

fragender, Donnerstag, 24.08.2017, 21:29 (vor 2436 Tagen) @ Samson

Ok, ich vermute mal das muss dann immer individuell geklärt werden ob eine Kassenzulassung vorliegt oder nicht (?) bzw. ob die GKV trotzdessen leistet. Ich stelle mir es etwas kompliziert vor bei der Terminvergabe, einerseits stellt man sich als privat vor jedoch wird im gleichen Atemzug nach einer Kassenzulassung gefragt. Ob die über das Kostenerstattungsprinzip im Bilde sind ist auch die Frage, dann tritt womöglich die komplette Verwirrung ein...


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