Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

fragender, Freitag, 25.08.2017, 21:02 (vor 2428 Tagen) @ derKVProfi

Danke!
Wollte mich etwas über die Möglichkeiten dieses Konstrukts aufschlauen.
Kürzlich erstmalig eine allergische Reaktion gezeigt, vermutlich essen - sicher ist es aber nicht. Hausarzt ist die erste Anlaufstelle, klar. Aber ich fragte mich - warum nicht einfach in eine Privatambulanz der Universitätshautklinik Tübingen gehen und dort untersuchen lassen? Bin wegen einem Fall in der Familie eh sehr oft vor Ort...da war ich als Angehöriger (PKV) in der Privatambulanz dabei und nun stellte ich mir die Frage: kann ich mit meinem Konstrukt auch die Expertise einer Privatambulanz "einfach so" in Anspruch nehmen?

Ich unterstelle dass die dort schneller zum Ziel kommen, da die Expertise vermeintlich höher ist als beim Hautarzt "ums Eck".

Beratungsbedarf, absolut ja wenn es um dieses konkrete Thema geht. Ist dann doch etwas spezieller...(ambulant hin, vorstellen als "privat"... Vorleistung GKV? Was wenn Übergang in stationär? GKV Karte raus und Karte der stat. Zusatzversicherung? Etc...)


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