Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 30.08.2017, 18:53 (vor 2424 Tagen) @ Thomas5

Lieber Thomas5, wie soll ich Herrn 5 - Nr. 5 lebt scheinbar - denn Siezen, wenn er doch Thomas heißt ? Sie Thomas Sie!

Lese AVB - MBKK

Wenn es um ARAG geht, ist DKV nicht relevant!

SGB V und KV/KZV und Spitzenverband und G-BA und und und ....

Oben wurde eine Frage gestellt ....

Krankenhausambulanzen sind bei ARAG versichert! Ausdrücklich - hatte ich beantwortet!

Rest ist Prüfung im Einzelfall - haben sie dafür eine Lizenz ???

Krankenhausambulanzen nehmen im Regelfall nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil! Also nehmen Sie es wie ein Mann!

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