Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)
ARAG nennt Krankenhausambulanzen ausdrücklich!
Dann - was ist es?
Notfall - zulässig!
„Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ (ASV) nach 116 b SGB V
Kein Termin und Verweis an Krankenhaus durch Terminvergabe der KVn?
Oder einfach so?
Wie immer - es besteht Bedarf an Beratung ...
Also GKV ansprechen und dort fragen oder die Krankenhausambulanz oder ARAG ...
Wieso in einem Forum?
Oder bitte ganz exakt offen legen - PLZ, Problemstellung ICD-10 Diagnosen, etc.
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