Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

Thomas5, Dienstag, 29.08.2017, 11:19 (vor 2425 Tagen) @ derKVProfi

Nein Herr Müller,

meine Frau ist selber so versichert. Die Aussagen zu den ambulanten Chefarztrechnungen hat die AOK Bayern schriftlich mit Rechtshinweisen getätigt. Gerade die AOK würde nie etwas freiwillig zahlen, was sie nicht zahlen müsste. Die Rechtshinweise werde ich aber ohne Bezahlung durch Sie nicht ins Internet hängen, ich bin ja nicht blöd!:-D

Die Sache mit den Quartalspauschalen ist auch so, wie dargestellt. Wenn eine Quartalspauschale (Polyklinikpauschale) durch vorzeitiges Rechnungseinreichen bereits aufgebraucht ist, gibt es keine Vorleistung der GKV mehr, da diese im Kostenerstattungsverfahren genauso umgesetzt werden muss, wie bei einer Direktabrechnung im Sachleistungsprinzip.

Ich weiß auch nicht, ob Sie beim Besuch einer Uniklinik nicht um sich herumschauen. Die Masse der ambulanten Patienten um Sie herum sind Kassenpatienten. Und die Uniklinik macht das nicht für lau, sondern rechnet natürlich ab, nämlich die Polyklinikpauschale. Und genau diesen Betrag abzgl. der üblicherweise 5 bis 10% Abzug (je nach Kasse) für den Verwaltungsaufwand und den Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung (= Verzicht auf Überweisungsplicht durch niedergelassenen Arzt an die Uniklinik bzw. die Deckelung von EBM-Punktwerten an die niedergelassenen Ärzte bei einer Überschreitung des Quartalsbudgets durch diese Arztgruppe) bekommt man im Kostenerstattungsverfahren. Und dieser Betrag muss dann für alle Privatrechnungen in diesem Quartal in einer Polyklinik als Vorleistung reichen.

Man merkt wieder, dass Sie vielleicht viel Ahnung von PKV, aber leider keine von GKV haben. Allerdings sollten Sie mal Ihre Spezis bei den PKVen fragen, die keine GKV-Vorleistung mehr verlangen, warum sie dies tun. Wahrscheinlich wegen des Theaters mit den Quartalspauschalen, denn dies würde bei häufigem Arztgehen und Nichtaufteilung der Pauschale auf meherer Rechnungen als GKV-Vorleistung zu riesigen Erstattungslücken führen und damit zu sehr unzufriedenen Kunden!


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