Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

nur mal so, Montag, 03.02.2020, 22:40 (vor 1544 Tagen) @ Thomas5

Interessante Diskussion, die ich hier gefunden habe.
Gibt es diese Rechtsauslegung des AOK Bundesverbands irgendwo im Original zum nachlesen? Oder hast du das individuell erhalten und möchtest es nicht herausgeben?

Zum Thema Vorleistung der GKV nach Wahl der Kostenerstattung für den ambulanten Bereich sowie veranlasste Leistungen: kann ich damit z.B. hier einen Termin vereinbaren und mir dann der Vorleistung für die ambulante Behandlung sicher sein? (Direktor der Klinik für Neurologie)
https://neurologie.charite.de/fuer_patienten/fuer_privatpatienten/

Oder setzt man sich hier dem Risiko aus eben keine Vorleistung zu erhalten ? Mit der Konsequenz, dass je nach Zusatzversicherung 50 oder 40 Prozent selbst zu tragen sind? Ich blicke nicht, ob es sich hier jetzt um einen Vertragsarzt handelt oder ob sich die Kassenzulassung auf den Chef „vererbt“.. das blickt doch kein Mensch...


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