Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

Thomas5, Mittwoch, 30.08.2017, 17:24 (vor 2402 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Herr Müller,

jetzt reicht es, ich bin kein Schwätzer! Hören Sie mit diesen Verbalinjurien auf!
Sie sind leider bisher nicht willens zu erklären, warum Sie die Rechtsaufassung der AOK, dass angestellte Ärzte von zugelassenen Versorgungseinrichtungen (=Uniklinika) als Rechnungssteller nicht von der Kostenerstattung nach SGB V ausgeschlossen sind, für falsch halten. Gibt es hierzu einen anderslautenden Kommentar, ein anderslautendes Urteil? Oder gibt es anderslautende Auffassungen anderen Kassen? Das wäre interessant zu benennen. Dann könnte ich Ihre Ablehnung meiner Posts auch besser verstehen.

An alle anderen: Fragen Sie bei Ihrer GKV nach und bitten Sie um eine schriftliche Rechtsauskunft, wie sie dies händeln. Es scheint hier ja unterschiedliche Auffassungen zu geben, da sich sonst Herr Müller nicht so über mich und meine Posts aufregen würde.


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