Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 29.08.2017, 06:44 (vor 2404 Tagen) @ Thomas5

So nun eine vernünftige Antwort:

Da bin ich gespannt!

Die Kassenzulassung des Krankenhauses erstreckt sich grundsätzlich immer auf die behandelnden Ärzte dort, d.h. diese brauchen keine eigene Kassenzulassung.

Das Krankenhaus hat keine "Kassenzulassung"sondern ist Versorgungskrankenhaus nach § 108 SGB V UND in Ermangelung der Mitgliedschaft in der kassenärztlichen Vereinigung kann das Krankenhaus nur in definierten Fällen und Ausnahmen ambulante Behandlung abrechnen!

Übrigens empfehle ich jedem, der Kostenerstattung nutzen will, sich zu den Sachbearbeitern der Kostenerstattungsabteilung seiner GKV durchstellen zu lassen und sich dort KOSTENLOS beraten zu lassen. Diese Leute haben jedenfalls Ahnung von der Realität der Abrechnung in ihrer Kasse.

Ja ne, is klar - telefonische rechtsverbindliche BERATUNG!


Nun noch zu den Kliniken: Es gibt in den Kliniken ein ganz anderes Problem, nämlich die Quartalspauschale. Diese gilt je nach Vertrag für eine oder alle Abteilungen in einem Quartal. Im Gegensatz zu niedergelassenen Ärzten sind Kliniken oft nicht zu einer Quartalsgesamtrechnung bereit und man muss dann bei der GKV betteln, dass die Quartalspauschale auf mehrere Rechnungen als Vorleistung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens aufgeteilt wird, damit PKV-Zusatztarife, die Vorleistungen für die Leistung verlangen auf 100% bzw. überhaupt zahlen.

Das ist mit abstand die abenteuerlichste Räuberpistole, die ich bisher zu dem Thema gehört habe. Hast du Dir das selbst ausgedacht?

Auch ist dann immer das Problem der Laborabteilung. Hier gibt es immer getrennte Rechnungen, wenn man z.B. einmal in die Urologie und dann in die HNO-Abteilung in einem Quartal gegangen ist und jeweils ein Labor gemacht wurde, es gibt aber nur eine Quartalspauschale.

Das wird jetzt aber noch schlimmer!

Meiner Erfahrung nach lässt sich die Kostenerstattung am besten mit einer Kasse, die dezentrale, d.h. lokale Abrechnungsabteilungen hat, durchführen, da man mit den Sachberabeitern alles einmal persönlich durchsprechen kann.

OK ....


Und es gibt nun auch Luxustarife wie den DKV BMG-Tarif, die keine Vorleistung mehr verlangen und immer auf 100% aufzahlen.

AUA, das tut weh ... das immer! NEIN!

Das einzige, was diese Tarife verlangen, ist, dass die GKV einen Erstattungsstempel, u.U. auch mit 0€, auf die Rechnung haut.

AHA!!! Das machen die sicher, wenn man da anruft und bittet, gell?

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