Re: Mitgliedschaft rückwirkend aufgehoben (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Kündigungsbestätigung und alles weitere habe ich
eingeschickt. Ich habe ja auch eine Mitgliedsbescheinigung erhalten und natürlich die Versichertenkarte. Die Versicherungspflicht erfülle ich auch. Und die Beiträge vom AG und mir fließen auch regelmäßig an die KK. Daran kann es also nicht liegen.