Re: Mitgliedschaft rückwirkend aufgehoben (Gesetzliche Krankenkassen)

Chris, (vor 7480 Tagen) @ Tamara

Hi,

ich würde mich mal schnell mit der BKK ALP in Verbindung setzten und Fragen, wieso die Mitgliedschaft nicht zu standegekommen ist. Hatte der Arbeitgeber rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung?

Eine Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend aufgehoben werden. Man kann feststellen, dass sie nicht zustande gekommen ist, aber aufheben geht nicht.

Sag bescheid, wenn Du mit der BKK gesprochen hast und was dabei rausgekommen ist.


Tschüs
Chris


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