Re: Mitgliedschaft rückwirkend aufgehoben (Gesetzliche Krankenkassen)
1) Es besteht doch Kontrahierungszwang - was konsequenterweise beinhaltet, jeden Antragsteller aufzunehmen (egal, ob "gutes" oder "schlechtes" Risiko). Greift hier etwa wieder illegale Risikoselektion "durch die Hintertür"?
2) Woher soll denn eine neue Krankenkasse schon im Vorfeld einer Mitgliedschaft erfahren, ob ein neuer Antragsteller ein "gutes" oder "schlechtes" Risiko darstellt? Die Vorkasse ist nach meinem Wissen nicht berechtigt, gesundheitliche Daten ohne Einwilligung des Versicherten weiterzugeben (oder täusche ich mich hier etwa?).
Gruß
Elgin