Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 05.06.2016, 20:15 (vor 2885 Tagen) @ lori1

Hallo,

aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse ist die Regelung im SGB eindeutig: ab Tag des Witwenstatus sind nur noch die halben Beiträge zur Pflegeversicherung zu bezahlen (aus Gehalt und Pension!). Im Pflegefall gibt es nur die halben Leistungen!

Um welche Beihilferegelungen geht? Welches Bundesland? Oder Bundes-Beihilfe?

Gruß
RHW


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