Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)
Diesen angeblichen "Anspruch auf Beihilfe" SGB XI §28 Abs 2 hatte ich auch als AOK-Sau, als mein Mann noch lebte, einfach mal im Gesetz nachlesen. Doch die Pflegekasse hat mir als gesetzlich Versicherte SGB XI §20 Abs 1 Nr 1 / Nr 11 immer die ganzen Beiträge abgeknöpft, ohne daß ich dagegen was rechtlich machen konnte. Anders bei den "freiwillig Versicherten" SGB XI §20 Abs 3, die Beamten und Freiberufler, die bezahlen selber , und können auch die zahlungen einstellen, oder in die PRivate wechseln. Ich als AOK-Sau habe hier offensichtlich keinen Rechtsschutz gegen dieses Gaunertum.