Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 17.06.2016, 14:00 (vor 2874 Tagen) @ derKVProfi

Nehmen wir mal nur das, was die dRV dazu sagt:

"Sind Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig, besteht in der Regel gleichzeitig Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Somit müssen Sie neben den Beiträgen zur Krankenversicherung aus Ihrer Rente auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Diese werden zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an die Pflegeversicherung abgeführt.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt 2,35 Prozent. Die Beiträge tragen Sie als Rentner in voller Höhe. Auch als freiwillig oder privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung selbst. Beihilfeberechtigte Personen (Beamte) zahlen nur den halben Beitragssatz von 1,175 Prozent."

DRV Rentner Pflege

Mal als Tip .... es gibt die Versicherungsfreiheit und die Versicherungspflicht! Und nun fragen wir uns, was Sie sind .....

Man könnte sich auch die Frage stellen, was bei einer mit einem Beamten Beihilfe Bund verheirateten Arbeitnehmerin mit einem Einkommen unter 12.000 Euro p.a. passiert ..... also beim Arbeitgeber und im System SV-net !!

Und schon ist das geklärt, was in Ihren Kopf partout nicht rein will!

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