Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 12.06.2016, 13:58 (vor 2879 Tagen) @ lori1

Sorry, aber Sie haben hier scheinbar einige Sachverhaklte noch nicht wirklich begriffen und wenn Sie so mit den Richtern, der AOK und der Beihilfe kommunizieren, dann wundert mich da Vieles nicht wirklich ...

AOK-S.. ??? Bitte!

Beiträge einer SV-pflichtigen Mitgliedes oder einer über KVdR versicherten Rentnerin ergeben sich immer aus dem jeweiligen Status.

Ansonsten haben Sie ein urteil, dass umgesetzt werden muss ... gut ist es!!

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