Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 17.06.2016, 14:10 (vor 2874 Tagen) @ derKVProfi

Oder ganz vereinfacht ... ihre Wortwahl und ihre rechtlichen und juristischen Defizite verhindern mutmaßlich eine Lösung!

Zum Beispiel ... bei pflege nach SGB XI ist IMMER das Sozialgericht zuständig und nicht das Verwaltungsgericht, dass ja bei Beihilfe zuständig wäre ...

Sie haben welche Klage mit welchen Anträgen gestellt und was wurde entscheiden ...

Sie brauchen Hilfe ... und vor allem jemanden, der Ihnen mal Klartext an den kopf schmeißt!

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