zusätzl. kk-beitrag auf witwenpension (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 22.08.2019, 21:19 (vor 1706 Tagen) @ HILDEGARD JOSTEN

Hallo Hildegard,
ich kann Ihren Ärger voll verstehen und das sogar, obwohl ich selbst 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschaeftigt war. Allerdings halte ich die Begründung für falsch.
Im Gegensatz zur GKV, bei der die Beiträge per Gesetz allein nach dem Einkommen bemnessen und berechnet werden werden gilt für PKV-Versicherte ausschliesslich das Alter und der Gesundheitszustand.
Wie gesagt, ich verstehe Ihren Ärger darüber, dass sie für die Witwenversorgung den vollen Beitrag zahlen müssen - ich bin auch der Meinung, dass der halbe Beitragssatz ausreichend wäre, aber ein Vergleich mit der PKV halte ich für falsch.
Die PKV interessiert das Einkommen ihrer Versicherten nicht.
Gruss
Czauderna

PS: Ich sehe gerade, das hatte ich Ihnen im Februar schon mal geschrieben


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