Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Axel, Dienstag, 23.09.2008, 14:09 (vor 5698 Tagen) @ Bodi

Hallo,

danke für die rasche Antwort.

Eines ist mir nicht ganz klar:

Also wenn sie sich keine freiwillige Versicherung haben aufschwatzen lassen und nichts derartiges unterschrieben haben kommen Sie ohne Kündigungsfrist zum 01.10. raus.


Also, ich habe noch keinen offiziellen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der TKK abgeschickt.
Allerdings einen selbstverfasstes Schreiben("deartiges"), wo ich meiner Mitwrikungspflicht nachkommen wollte. Dachte ich.
Grob:
1. Antrag auf Mitgliedschaft
2. Antrag auf Befreiung von Beitragssätzen
3. Kündigung der Mitgliedschaft.

Ist jetzt erst alles passiert.

Frage: Solange wie ich nicht den offiziellen Antrag unterschreibe und abschicke, sollte dann doch alles o.k. sein.
Zur Not trete ich halt vom selbst geschriebenen Antrag zurück. Ist ja nur ein Antrag/Wunsch auf Mitgliedschaft und kein Vertrag.

Danke und Gruß Axel



gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum